Die Tafelrunde e.V.

Öffentlicher Bereich => Taverne => Thema gestartet von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 06. April 2005, 11:28:49

Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 06. April 2005, 11:28:49
Folgende Email zum Thema Waffentragen auf Märkten hat uns aus dem Innenministerium erreicht:


"E-Mail:
die-tafelrunde@freenet.de








Tragen von Waffen bei ,,mittelalterlichen Veranstaltungen"



Sehr geehrter Herr Heil,

Frau Ministerin Kramp-Karrenbauer hat mich gebeten, Ihre waffenrechtlichen Fragen hinsichtlich des Tragens von Waffen bei mittelalterlichen Veranstaltungen zu beant-worten.

Sofern bei mittelalterlichen Veranstaltungen ungeschliffene Schwerter, Dolche etc. getragen werden, sind keine Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) tangiert, da diesen Gegenständen die Waffeneigenschaft fehlt. Diese wäre nur dann vorhan-den, wenn es sich um scharfe Hieb- und Stoßwaffen handeln würde, die ihrem We-sen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen bei Menschen vorzurufen. Bei un-geschliffenen Waffen (auch Theaterwaffen genannt) ist dies eindeutig nicht der Fall.

Geschliffene Waffen sind nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1. zum Waffengesetz als Hieb- und Stoßwaffen anzusehen. Diese unterfallen jedoch, wie sich aus Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 zum Waffengesetz ergibt, keiner Er-laubnispflicht. Für diese Waffen gilt lediglich nach § 2 Abs. 1 WaffG die Altersgrenze von 18 Jahren – von der im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden können (§ 3 Abs. 3 WaffG) – sowie die Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG zur sicheren Auf-bewahrung.

Nach § 42 Abs.1 WaffG ist das Führen von geschliffenen Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Hier können ggfls. Ausnahmen nach § 42 Abs. 2 WaffG in Betracht kommen. Danach kann die zuständige Behörde allgemein oder für den Ein-zelfall Ausnahmen vom Verbot des Führens zulassen, wenn der Antragsteller nach-weisen kann, dass er auf die Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzich-

ten kann und keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung besteht.     Zuständig wäre hier die Waffenbehörde, in deren Bereich die Veranstaltung stattfin-det.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


gez.
Bouillon"

Das ist jetzt mal eine eindeutige Aussage zu den immer wieder gestellten Fragen und hoffentlich das Ende der Spekulationen.
Falls jemand eine Kopie möchte, bitte melden.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 06. April 2005, 21:42:37
...wobei sich mir übrigens die Frage stellt, warum man überhaupt eine Waffe auf einen Markt mitbringen sollte, geschweige denn rumtragen muss  ;-)

Übrigens: Was würdet ihr von der Idee halten, eine scharfe Waffe für den Verein anzuschaffen, damit man auch mal vorführen kann (unter kontrollierten bedingungen), wie eine damalige Waffe tatsächlich geschnitten hat?
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 07. April 2005, 01:34:59
Vorsicht, schon das Essmesser am Gürtel könnte sich als Waffe entpuppen.
Eine scharfe Waffe ist gar keine schlechte Idee, aber erst mal sind unsere Gelder anderweitig gebunden. Möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 12. April 2005, 14:04:41
Ein Essmesser ist ja einschneidig und meist nicht lang genug, um als Waffe zu gelten...aber Du hast schon recht, es kommt schließlich immer auf die Auslegung des jeweiligen Beamten an. Bei einem historischen Messer, das in einer entsprechenden Scheide getragen wird würde ich aber schon annehmen, daß es als Gewandungsbestandteil durchgeht.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 12. April 2005, 18:15:15
Und diese Ausnahmen und Grenzfälle würde ich gerne sammeln und in einer weiteren Anfrage quasi "online" beantworten lassen...
Stichworte meinerseits wären: Streitkolben, Morgenstern, Kriegshammer...
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 13. April 2005, 10:07:36
Wer noch mehr Informationen dazu haben möchte: die AG Lebendiges Mittelalter (vielen Dank dorthin!) hat mir noch weitere Papiere aus der Tempus vivit Bibliothek zukommen lassen.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 16. Juni 2005, 17:52:32
Interessant fände ich auch wie es mit alten Schusswaffen wie Arquebusen (Hakenbüchsen) aussieht. Ist der Besitz an sich schon nicht erlaubt bzw. welchen Waffenschein muß man dafür besitzen.

Und: Darf man, falls man solch eine Waffe besitzen darf, sie auf einem Markt mitnehmen (ungeladen.)

Ich schätze mal daß für solch eine Waffe ungefähr das gleiche wie für Armbrüste gilt...aber eine Aussage von offizieller Stelle wäre natürlich besser.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 16. Juni 2005, 17:57:21
Ich gebe das weiter. Wobei ich denke, dass es sich dabei um echte Schusswaffen handelt, also eine Waffenbesitzkarte zum Besitzen und ein Waffenschein zum Führen notwendig wäre.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 16. Juni 2005, 18:12:42
Ah, was ich mir auch gedacht hatte. Schade ;) Aber Bögen sind ja auch nett...
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: fengor am 16. Juni 2005, 18:13:23
Grundsaetzlich ist es bei Schusswaffen so wie ludwig gesagt hat.

Wobei Fuehren allerdings bedeutet die geladene Waffe mit sich zu fuehren. D.h. solange die Waffe entladen und gesichert ist "fuehrt" man sie nicht. Was ja auch logishc ist da sonst Sportschuetzen ihre Waffen nicht auf den Schiessstand transportieren koennten. Wichtig hierbei ist jedoch dass sowohl Magazin als auch Schnelllader fuer Revolver als Teil der Waffe gelten, d.h. wenn  man das Magazin einer Waffe entfernt , es aber noch Munition enthaelt gilt die Waffe trotzdem als geladen. Zum gesicherten Transport muessen Waffe und Munition getrennt voneinander transportiert werden. Ob hierbei die Trennung der Pappschachtel der Munition als rauemliche Trennung ausreicht ist jedoch nich tnaeher definiert und da scheiden sich die Geister.

Ansonsten gibt es fuer "historisch darstellende Vereine" Ausnahmeregelugnen was das fuehren der Waffen auf Maerkten und Veranstaltungen angeht. Hier bin ich jedopch nicht so bewandert da dies nicht Teil der Sportschuetzenpruefung war die ich vor Jahren abgelegt habe.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 16. Juni 2005, 18:28:08
Nun ja, bei einem Vorderlader ist der Transport im geladenen Zustand wohl ohnehin schwierig...und eine Armbrust möchte ich auch nicht gespannt irgendwo rumstehen haben.

Wäre mal interessant, über diese Ausnahmen für historische Vereine zu erfahren. Immerhin war auf dem Festland zu unserer zeit ein Bogen eine schon eher ungewöhnliche Waffe im Krieg, im Gegensatz zur Armbrust. Und für ein scharfes Schwert wäre dies wohl genauso interessant.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: fengor am 16. Juni 2005, 18:35:58
scharfe schwerter sind waffen nach dem WaffG

eine Armbrust ist grundsaetzlich ein sportgeraet, es sei denn sie wird als waffe einggesetzt (d.h. um einen anderen menschen zu schaden) dann gilt sie als waffe genau so, wie baseballschlaeger oder schraubenzieher. Eine Armbrust darf auch meines wissens ausserhalb des schiessstandes nciht geladen transportiert werden.

Kann gerne versuchen ob ich ueber die ausnahmeregelung noch was finde.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 16. Juni 2005, 18:44:28
Das wäre schön, wenn Du da was hättest.

Mich wundert es allerdings, daß eine Armbrust ein Sportgerät ist und eine (vermutlich viel ungenauere) Hakenbüchse eine reine Waffe...oder sogar ein Schwert, was im Gegensatz zu Armbrust oder Gewehr nicht einmal Energie speichern kann.
Naja, warum sollten Gesetze auch Sinn machen...
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 16. Juni 2005, 19:08:52
So, Anfrage ans Innenministerium ist raus.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 16. Juni 2005, 19:12:15
Danke Ludwig! :)
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 16. Juni 2005, 19:15:40
Bitte, gern geschehen... Hab auch noch die Frage nach der Waffeneigenschaft von Streitkolben gestellt und bin darauf sehr gespannt.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: DAvid Ney am 25. Juli 2005, 06:46:49
Zum Thema Scharfes Schwert folgendes:
War ein Mittelalterliches Schwert eigentlich Scharf ?
Gibt es nicht auch Theorien das Schwerter Stumpf waren?
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 25. Juli 2005, 12:51:50
Sie waren scharf, wobei nicht von der Schärfe japanischer Schwerter. Mehr Infos?
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: fengor am 25. Juli 2005, 12:59:05
Sie waren definitiv schaerfer als unsere Schaukampfschwerter. Wenn auch wie Ludwig gesagt nicht so rasiermesserscharf wie ein Katana. Abe es ist durchaus sicher anzunehmen dass die Schlagkante deutlich unter 1mm war, womit man schon einiges an Schaden anrichten kann.

Als Indiz hierfuer ist die ueberlieferte Methode mit der flachen Seite der Klinge anstelle der Schneide wie ich es z.b. heutzutage mache, zu parieren. Der Grund ist dass man es  frueher bei der scharfen Klinge vermeiden wollte sich diese unnoetig zu ruinieren, da die Schneide mit abnehmender Dicke auch anfaelliger fuer scharten wird. Ich persoelich pariere heutzutage jedoch mit der schneide da dies meienr Meinung nach fuer das Schwert insgesamt besser ist als mit der flachen Seite zu parieren.

Hierfuer gibt es jedoch meines Wissens noch keine Versuchsreihen.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 25. Juli 2005, 13:57:59
Nunja, zum einen sollte man ja vor allem zwei Sachen zum parieren machen:
1) Ausweichen
2) Schild benutzen, dafür ist er ja da

Abgesehen davon kann ich noch sagen, daß Schwerter im Mittelalter (natürlich ein weit gefasster Begriff, von daher: an einem Zeitpunkt im MA, den ich nicht genau bestimmen kann) auch scharf waren. Man hat bei Ausgrabungen Skelette mit den verschiedensten Amputationen gefunden, inklusive schräg durchgeschnitten. Das geht sicher nicht mit einem stumpfen Schwert. Dafür kann ich allerdings keine Quelle angeben, das ist jetzt nur aus dem Gedächtnis.
Wenn man sich die recht blutigen Illustrationen der Kreuzfahrerbibel ansieht kann auch kaum ein Zweifel daran bestehen, daß man mit dieen Waffen gut schneiden konnte.

EDIT: Doppelpost entfernt
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Matze am 10. August 2005, 04:01:40
Nun zu deinen Kampfempfehlungen
1.Ausweichen ist leichter gesagt als getan dennreines  zurückweichen bringt deinem Gegner mehr als dir.
2nicht jeder hat einen Schild
3.Kann man echt mittelalterliches kämpfen nicht mit dem heutigen kämpfen vergleichen.
Da das schwert(nur als beispiel genannt) meistens als Hieb oder stichwaffe eingesetzt wurde.Und dass sollte man regulär bei dem normalen kämpfen doch bitte tunlichst unterlassen^^
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Matze am 10. August 2005, 04:04:44
NAtürlich gab es solche befunde es gab aber ebenso befundebei denen schreckliche Knochenbrüche aller Art zu finden waren die nicht nur von streitkolben e.t.c. verursacht wurden.
Aber natürlich waren sie schärfer wie unsere Schaukampfschwerter(was meiner meinung nach auch gut so ist)
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 10. August 2005, 06:21:20
@Matze:
1. Zurückweichen bringt im Normalfall niemandem mehr oder weniger. Du entgehst dem Schlag, dafür behält Dein gegner die Initiative und wird zuerst wieder schlagen können.
Es war aber von Ausweichen die Rede - und das nützt dem Ausweichenden sehr wohl, da man hier z.B. einen Gegenschlag ansetzen kann. Mit dem Schwert parieren würde ich nur, wenn ich keine andere Möglichkeit habe.
2. Wenn man mit einer Einhandwaffe ohne Schild kämpft ist man selbst schuld; für das beispiel ist es aber egal ob beide oder niemand einen Schild hat
3. Wir trainier(t)en nach dem Fechtbuch von Joachim Meyer (~1570), ist zwar schon Renaissance, aber die Techniken sollten sich (denke ich zumindest) nicht stark verändert haben. Diese Techniken "leben" vom Gegenschlag, wodurch Ausweichen eben an der Tagesordnung ist. Für Schaukampf eignen sie sich natürlich nicht, da Kämpfe sonst recht schnell vorbei sind ;)
Meinst Du mit "heutigem Kämpfen" jetzt Schaukampf? Wenn nicht, dann kann man mittelalterlichem Kampf 1:1 mit heutigem Fechten (NICHT Sportfechten!) vergleichen.

Warum sollte man es unterlassen, das Schwert als Hieb- oder Stichwaffe einzusetzen? Bleibt da noch was anderes übrig ?(
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: fengor am 10. August 2005, 10:15:29
was MAtze meint ist dass man nicht mit voller Wucht zuschlagen (wenn man nicht abbremst bringt das einem entscheidende sekundenbruchteile wo man schneller ist als der Gegner) und zustechen sollte (ist bei Feldschlachten aufgrund des gefahrenpotentials verboten).

Was die Sache mit Ausweichen/Zurueckweichen angeht so habt ihr denke ich aehnliches gemeint aber jeweils unterschiedliche Dinge mit den Woertern verbunden so dass die verwirrung entstand. Zudem gehoert Matze eher zu der Sorte der etwas aggressiveren Kaempfer, worin er aber auch sehr gut ist. Denke liegt zumg rossen teil auch daran ob jemanden ein Kampfstil liegt oder nicht.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 10. August 2005, 10:38:08
Aber Aggression führt zu Wut, und Wut führt zu...

...ähem...

...das Thema des Threads war Waffentragen auf Märkten, korrekt? Wir sollten weitere Fragen zum Thema Kampftechniken oder Schwerter in einem gesonderten Thread diskutieren.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 10. August 2005, 11:27:27
Hast Recht Dennis. Aber einen Satz muss ich ander Stelle loswerden:
Zurückweichen ist EINE Form des Ausweichens und die hat sicherlich auch Nachteile. Ein Ausweichen zur SEITE bringt u.U. dem Verteidiger sogar eine gute Angriffsposition.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 28. Oktober 2005, 00:38:07
Heute kam die erwartete Antwort aus dem Innenministerium. Ich empfehle sie GENAU zu lesen!!!


E-Mail:
die-tafelrunde@freenet.de









Tragen von Waffen bei ,,mittelalterlichen Veranstaltungen"

Ihre E-Mail vom 29. August 2005




Sehr geehrter Herr Heil,

die in Ihrer o.g. E-Mail enthaltenen Fragen beantworte ich wie folgt:

-   Arquebusen (Hakenbüchsen) fallen nach Einschätzung der Waffensachverständigen des Landeskriminalamtes unter Einzelladerwaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modelle vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden sind.
.
Von dieser Einordnung ausgehend handelt es sich um erlaubnisfreie Waffen. Dies bedeutet das sowohl der Erwerb, der Besitz, das Führen wie auch der Handel erlaubnisfrei sind. Für diese Waffen gilt lediglich nach § 2 Abs. 1 WaffG die Altersgrenze von 18 Jahren – von der im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden können (§ 3 Abs. 3 WaffG) – sowie die Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG zur sicheren Aufbewahrung.

-   Die gleiche Rechtslage gilt im Übrigen auch für scharfe Schwerter, Armbrüste und Streitkolben.
Streitkolben, auch Kriegsflegel genannt, fallen unter die sogenannten Hiebwaffen. Sie sind ihrer Natur nach dazu bestimmt unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hiebe Verletzungen beizubringen.







-   Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Ausnahmeregelung für das Führen dieser Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen) gilt die in meinem Schreiben vom 31. März 2005 (in der Anlage nochmals beigefügt) geschilderte Rechtslage.

Nach § 42 Abs. 1 WaffG ist das Führen der v.g. Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Die v.g. Ausnahme kann sowohl für den Einzelfall als auch allgemein d.h. für mehrere gleichartige Veranstaltungen und für eine größere Zahl von Teilnehmern an einer öffentlichen Veranstaltung genehmigt werden. Dies gilt allerdings nur für den Bereich der örtlich zuständigen Ortspolizeibehörde. Hinsichtlich des Nachweises der Unverzichtbarkeit des Führens der v.g. Waffen auf den  Veranstaltungen weise ich daraufhin, dass es hier nicht etwa um ein schlichtes Bedürfnis im Sinne des Waffengesetzes geht, sondern um eine im  Kontext der jeweiligen Veranstaltung liegende zwingende Notwenigkeit, die beispielsweise bei historischen Umzügen aus dem Gesichtsgrund der traditionsgemäßen Üblichkeit des Führens von Brauchtumswaffen folgen kann.

Das Führen der v.g. Waffen bei den genannten Veranstaltungen ohne die entsprechende Ausnahmegenehmigung stellt einen Straftatbestand dar, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 52 Abs. 3 Nr. 9 WaffG).




Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Bouillon
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 28. Oktober 2005, 01:06:07
Als Konsequenz: Arkebusen, Armbrüste, Streitkolben und geschliffene Schwerter sowie Dolche bleiben, wenn keine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorliegt, daheim. Ansonsten drohen Geld- oder Freiheitsstrafe (und nur nebenbei: bis zu 3 Jahre! Meines Wissens können Strafen von max. 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Also könnte das richtig eklig werden)
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 28. Oktober 2005, 01:15:07
Es sei denn, man beschafft sich eine Genehmigung.
Gut, reizen würde mich das auch nur am Rande, obwohl es ggf. vielleicht ganz nett wäre, mal die verschiedenen Schusswaffen präsentieren zu können.

Und da man das ganze offenbar auch generell für alle ähnlichen Veranstaltungen (sprich_Märkte und ähnliches) beantragen kann sehe ich da auch kein allzu großes Problem. Sollte sich die Frage stellen kann da sicher der Verein dem jeweiligen Mitglied eine entsprechende Genehmigung besorgen.
("Wir brauchen für unsere Ritterdarstellung eine Armrbust, das war halt damals so")
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Marion am 28. Oktober 2005, 09:12:52
Stellen sich für mich als Nicht-Waffen-Trägerin zwei Fragen:

1. Kann nicht auch ein ungeschliffenes Schwert als Hiebwaffe gelten?

2. Es müsste sich ein Verantwortlicher des Vereins vor jeder Veranstaltung mit der jeweils zuständigen Ortspolizeibehörde in Verbindung setzen. Hierbei wäre dann auch zu klären, ob es eine Sammelgenehmigung gibt, oder ob die Zuständigen auf Einzelgenehmigungen bestehen. Bei der Vielzahl der Veranstaltungen, die von euch besucht werden, ergäbe das ja fast einen extra Posten - Genehmigungs-Beschaffer und -Verwahrer
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 28. Oktober 2005, 11:16:04
Ungeschliffene Schwerter sind keine Waffe nach WaffG. Das geht aus obenstehendem ersten Schreiben des MfI (also bitte alle Beiträge lesen) hervor.
Genehmigungen gelten jeweils nur für den Bereich der zuständigen Ortspolizeibehörde, sprich der einzelnen Gemeinden. Augenblicklich könnte man wohl einen Musterantrag erstellen den man bei Bedarf dann immer stellen könnte. Nur sicher werde ich einen solchen Antrag naximal für unseren Verein, nicht aber für alle Beteiligten stellen (wollen).  Mal sehen, vielleicht schreibe ich sowas über Winter (wobei: es gibt ja noch andere die sowas machen könnten).
Ich beziehe die Relevanz dieses Schreibens übrigens weniger auf Schusswaffen (die hat von unseren Leuten, glaube ich, keiner), sondern vielmehr auf Streitkolben!!!
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 28. Oktober 2005, 12:11:29
Stimmt, die Streitkolben hatte ich glatt überlesen...daß die verboten sind ist ja mal wieder reichlich blödsinnig.
Natürlich wird sich in 99% aller Fälle niemand darüber aufregen, wenn man so etwas mitbringt - auch Polizisten wollen sich ja nicht lächerlich machen. ("Nein, der Streitkolben ist viiiiiel zu gefährlich. Nein, die Schwerter sind ok, die sind ja stumpf").
Ändert aber nichts daran, daß es gegen das Gesetz verstößt und damit für mich ganz sicher nicht in Frage kommt.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 29. Oktober 2005, 21:41:38
Danke Dennis, seh ich für mich genauso. Noch weitere Fragen die ich stellen soll? Ich habe im Übrigen schon wegen einem Infoabend nachgehakt.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 11. Januar 2006, 18:14:06
Die aktuellen News aus dem MdI:


Aufbewahrung/ Ausstellen von Waffen

Ihre E-Mail vom 01. Dezember 2005



Hallo Herr Heil,

bezugnehmend auf Ihre v.g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass die Aufbewahrung von Waffen sowohl in § 36 des Waffengesetzes (WaffG) als auch in den §§ 13 und 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) geregelt ist.

§ 36 Abs. 1 Satz 1 WaffG nennt die Grundforderungen der Aufbewahrung von Waffen und Munition. Danach hat derjenige der Waffen bzw. Munition besitzt die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Sowohl das Waffengesetz als auch die AWaffV beschäftigen sich darüber hinaus nur mit der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition.
Detaillierte Ausführungen, wie z.B. Hieb- und Stoßwaffen sicher aufzubewahren sind, enthalten die vorgenannten Normen nicht. Dem Gesetzgebungsverfahren ist zu entnehmen, dass die Entscheidung, sich bei der Aufbewahrung nicht erlaubnispflichtiger Waffen grundsätzlich auf eine Generalklausel zu beschränken, angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebenssachverhalte und insbesondere der unterschiedlichen Arten solcher Waffen, bewusst und gewollt so getroffen wurde. Eine präzisierende Durchreglementierung der jeweiligen Aufbewahrungsbehältnisse und -modalitäten würde einen ungeheueren Reglungsaufwand erzeugen, dem kein annähernd adäquater Nutzen gegenüber stünde. Auch entstünde eine Vollzugslücke, da eine durchgängige waffenbehördliche Kontrolle der sicheren Aufbewahrung bei im Erwerb und Besitz erlaubnisfreien und damit in aller Regel der Behörde nicht bekannten Waffen faktisch






ausscheidet und somit auch erst im Nachhinein überhaupt erst feststellbar werden könnte, dass es einen Aufbewahrungssachverhalt gab und die Aufbewahrung evt. unzulänglich/widerrechtlich war. Entsprechend dem v.g. Willen des Gesetzgebers beziehen sich die Sanktionsnormen betreffend Verstöße gegen die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung auch lediglich auf Schusswaffen bzw. Munition und nicht auf Hieb- und Stoßwaffen.

Die erst im Entwurf vorliegenden Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz (Stand: 29.06.2005) führen hierzu lediglich aus, dass als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen, ein festes, verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen, ausreicht. Bei der vorübergehenden Aufbewahrung (z.B. bei Ausstellungen) müssen sich die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen nach der Dauer der Aufbewahrung/Ausstellung und der Art und der Menge der zu schützenden Gegenstände richten. Weitere Ausführungen werden in den Verwaltungsvorschriften hierzu nicht gemacht.

Die Arbeitsanleitung ,,Aufbewahrung von Waffen und Munition" für die (kriminal) polizeilichen Beratungsstellen behandelt diese Thematik ebenfalls nur am Rande. Hier wird in Kapitel 3 (Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen) darauf verwiesen, dass als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen ( z.B. Hieb- und Stoßwaffen) gegen die schnelle Wegnahme, Behältnisse nach Kapitel 2 gelten.
Im Kapitel 2 wird hierzu auf Stahlblechbehältnisse ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss bzw. gleichwertiger Verschlusseinrichtung oder gleichwertige Behältnisse mit Stangenriegelschloss verwiesen. Gleichwertige Behältnisse können auch entsprechende Schreibtische oder Möbelschränke sein. Meines Erachtens dürften somit auch entsprechende Holzkästen mit einem Deckel aus Plexiglas mit entsprechender Verschlusseinrichtung als gleichwertig anzusehen sein. Als vertretbar halte ich auch die Unterbringung von Hieb- und Stoßwaffen in den von Ihnen angesprochenen Waffenständern oder entsprechenden Wandhalterungen, wenn sichergestellt ist, dass die Waffen nicht einfach schnell entnommen werden können (siehe oben) und eine entsprechende Beaufsichtigung stattfindet.

Aus dem v.g. ist ersichtlich, dass es klare Handlungsalternativen in diesem Bereich zur Zeit nicht gibt. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe der Jahre durch die Rechtsprechung der Begriff der ,,sicheren Aufbewahrung" inhaltlich näher bestimmt wird.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


gez.

Bouillon


Bedeutet: Waffenständer unter Aufsicht und ausser Reichweite mit optimalerweise festgeketteten WAFFEN (also nicht auf Schaukampfschwerter bezogen!).
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 22. Januar 2006, 01:16:40
kurz gefasst...richtig so
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 03. Mai 2006, 16:59:13
Zu der Frage ob
a) Lanzen
b) Lanzen mit Wimpeln
c) Lanzen mit Banner
Waffen sind, erreichte uns folgendes:



 Hallo Herr Heil!


Vorab möchte ich mich für die späte Beantwortung Ihrer Anfrage
entschuldigen.

In der Sach selbst stimme ich Ihnen zu, dass eine Lanze im eigentlichen Sinn
unter das WaffG
fällt. Auch das Anbringen eines Wimpels ändert daran nichts.

Ein Banner in der vor Ihnen beschriebenen Art, das eine Lanze im Sinne einer
Fahnenstange
beinhaltet, die mit einer Querstange zum befestigen des Banners versehen
ist, erfüllt m.E. nicht den Begriff einer Waffe.Hier ist keine Genehmigung
nach § 42 WaffG erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Hans Bouillon
Referat D 2
Mainzer Str. 136
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 03. Mai 2006, 19:30:16
Zu (modernen(!)) Begrifflichkeit kopiere ich hier mal ein Posting von mir aus dem Aena-Forum hin - nur damit wir alle von demselben sprechen können und es nicht zu Mißverständnissen kommt:

ZitatDa meistens die Begrifflichkeiten nicht jedem klar sind erkläre ich diese zuerst. Es gibt eben viele verschiedene Arten von "Dingen mit Bild drauf, die im Wind flattern":
Zuerst haben wir hier den Wimpel (auch: Pennon), der wie ein langgezogenes Dreieck geformt war. Grundsätzlich hatte jeder Ritter solch einen Wimpel mit seinem Wappen geführt, typischerweise an die Lanze gebunden.
Dann gibt es noch den Gonfanon, der eine (nach unten) lange, rechteckige Form hat und in einer oder in mehrere Spitzen ausläuft. Befestigt wird er wie der Wimpel mit der Oberkante an der Lanze. Er hat die gleiche Bedeutung wie ein Banner.
Dann gibt es eben das Banner, das eine Stufe über dem Wimpel steht. Es ist rechteckig und läuft nicht in eine Spitze aus, war dafür weit breiter als lang. Das Banner führte ein Ritter, der über andere Ritter befehligen konnte, also normalerweise deren Lehnsherr (Grafen, Fürsten, etc.). Der Name einer solchen Einheit war auch entsprechend "ein Banner". Wurde ein Ritter noch im Feld das Kommando über ein Banner übertragen konnte man dies an seinem Wimpel kenntlich machen, indem man die Spitze(n) abschnitt und so eine rechteckige Form herausbekam. Das Banner wird hochkant an der Lanze angebracht
Eine Standarte (Feldzeichen) ist eine an einem senkrechten Stab (der mittig an einer Fahnenstange hängt) angebrachte Fahne, die entweder feststehend ist oder auf einem Fahnenwagen mitgeführt wird. Sie ist größer als die vorher beschriebenen Fahnen und steht z.B. für ein ganzes Heer.

Sprich: Bei Anbringung von Wimpel oder Banner bleibt eine Lanze eine Waffe, wird die Lanze zum Halten einer Standarte "mißbraucht", wodurch die Lanze in ihrer Funktion ja auch beeinträchtigt wird, ist sie keine Waffe mehr im Sinne des Wafengesetzes. Zum Aufhängen einer Standarte sollte man aber mMn gar nicht erst auf eine Lanze zurückgreifen...
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 05. Mai 2006, 13:32:32
Und jetzt? 8o
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Ademar am 05. Mai 2006, 13:41:19
tja...nehmen wir doch einfach alte holzbesenstiele und machen die sachen daran fest... :rolleyes:
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 05. Mai 2006, 13:56:44
die Frage war eigentlich ironisch gemeint und alte Besenstile sind ein Stilbruch...Achtung...Wortspiel

belassen wir es doch dann so, wie es war, denn laut Aussage "keine Waffe"
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Marion am 05. Mai 2006, 14:03:24
Wieso - vielleicht hat ja jemand einen Besenstiel zu Hause der alt genug ist?
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Ademar am 05. Mai 2006, 14:10:56
tolles wortspiel... :P respekt...

war ja nur ein scherz...

mann mann mann is hier wieder ne stimmung...
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 08. Mai 2006, 00:15:43
Alternative: Spitzen mit aufgesetzter Kugel.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 08. Mai 2006, 01:11:23
nun, wir nutzen es ja nicht zum Schaukampf...oder etwa doch...vielleicht nur bei ausgewählten Leuten
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 08. Mai 2006, 01:12:29
Dann gilt eh: je stumpfer desto Schmerz...
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 08. Mai 2006, 01:14:08
ja, aber an einem Löffel sieht das Banner net so dollaus...zwinker :D
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Abt Andreas, Bruder Petrus am 11. Mai 2006, 19:36:11
Ich Möchte mich ja nicht in euren Disput ein michen doch mache doch sratt der Metall spitze eine "SPerrholzspitze, die ihe dann dunkel oder Silbern Lakiert, darauf, denn die meisten Merken eh nicht den unterschcheid zwichen echet und gefälcht.
somit seid ihr immer uf da sicher seid.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 11. Mai 2006, 21:13:50
Die Seite wäre solange sicher wie die Holzspitze nicht spitz (den der Zustand, nicht das Material sollte entscheidend sein) wäre...
Aber gleichviel: mir ist halt wichtig, ein wenig "A" zu sein...Ich könnte mich mit einer Holzspitze einfach nicht anfreunden...
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 11. Mai 2006, 23:26:11
hm, eine Holzspitze wäre eine Alternative, aber anfreunden kann ich mich damit auch net so richtig
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Dennis am 12. Mai 2006, 21:36:50
Bin mir nicht sicher, ob die Holzspitze in Ordnung wäre: Man verändert die Waffe ja nicht, sondern setzt nur etwas auf die Spitze. Einzig ein fest mit der Lanze verbundenes Teil (Rundspitze/Kugelspitze) dürfte hier durchgehen - es geht sicher nicht zuletzt darum, daß man aus der Schaukampfwaffe nicht mit wenigen Handgriffen wieder eine Waffe machen kann.
Übertragen auf Schwarzpulverwaffen: Es reicht nicht, irgendwas in den Lauf zu stecken, das man wieder da rausbekommt. Der Lauf muß schon fest blockiert sein.

Ihr vergeßt aber nicht, daß sich die letzte Mail nur auf *scharfe* Lanzen bezog? Eine stumpfe Lanze dürfte genausowenig Waffe sein wie ein Schaukampfschwert. Ich zitiere wieder das erste Schreiben:
ZitatSofern bei mittelalterlichen Veranstaltungen ungeschliffene Schwerter, Dolche etc. getragen werden, sind keine Bestimmungen des Waffengesetzes (WaffG) tangiert, da diesen Gegenständen die Waffeneigenschaft fehlt. Diese wäre nur dann vorhan-den, wenn es sich um scharfe Hieb- und Stoßwaffen handeln würde, die ihrem We-sen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen bei Menschen vorzurufen. Bei un-geschliffenen Waffen (auch Theaterwaffen genannt) ist dies eindeutig nicht der Fall.

Insofern: Gar kein problem für uns, da wohl niemand eine angeschliffene Lanze besitzt! Die Kugelspitzen dienen ja auch nicht dazu, damit die Lanze keine Waffe mehr ist, sondern um sie schaukampftauglich (stoßtauglich) zu machen.
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 12. Mai 2006, 21:43:44
stimmt eigentlich, von, wie spitz die Lanze sein darf, war nicht die Rede...gut geschlussfolgert, Dennis :D
Titel: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Abt Andreas, Bruder Petrus am 02. Juni 2006, 12:35:32
Wer In Kirkel Unsere "Nachbarn" gesehen Hat der Weiß warscheinlich was ich meine:
Bei denen War ja auch eine Lanze als Banner Halterung, Dort endete die Spitze in einer kl. Kugel.
die oben angeschweist o. ä. war.
MfG

APS
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Freiherr zu Kriechingen ,Miles de Kirkele am 05. Oktober 2007, 18:37:09
So jetzt geb ich als neuling auch mal meine senf dazu  ;D ;).
Klar wenn es allgemein um scharfe waffen geht  und auch feuerwaffen, dann sollte man diese entweder nur under verschluss zeigen bzw ausstellen oder so wie zb. ein scharfes schwert axst oder ähnliche waffen nur zu demozwecken zeigen und verwenden. also soviel dazu mal . dann wünsch ich was 
bis dienstag im training denk ich mal grüsse Patrick H. alias Alrik von Drachenfels Freischafender Söldner und Waldläufer.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Fearr MacOssian am 02. April 2008, 19:35:04
Seit dem 01.04.08 gilt ja ein neues WaffG, weiss jemand, ob die Ursprüngliche Aussage des ersten postes noch gilt oder ob sich da was geändert hat? In diversen Foren les ich z.B., daß man nun auch Schaukampfwaffen z.B. in ner Kiste transportieren müsste.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 03. April 2008, 08:38:05
Da kümmer ich mich erst nach meinen Prüfungen drum.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Baldur am 03. April 2008, 09:23:59
Zitat von: Fearr MacOssian am 02. April 2008, 19:35:04
Seit dem 01.04.08 gilt ja ein neues WaffG, weiss jemand, ob die Ursprüngliche Aussage des ersten postes noch gilt oder ob sich da was geändert hat? In diversen Foren les ich z.B., daß man nun auch Schaukampfwaffen z.B. in ner Kiste transportieren müsste.

Ich hab mal nachgehört. Laut meinem Onkel (ist bei der Polizei) ist es soweit er weiß so, dass sich für Schwerter nichts geändert hat. Er hakt aber mal noch genauer nach.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Fearr MacOssian am 03. April 2008, 15:54:41
Danke schonmal an Euch beide, Ludwig und Armin
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: fengor am 04. April 2008, 10:50:12
Es gibt d aeinen PAssus der das tragen zur historischen Darstellung erlaubt. Genaueres kann ich aber auch erst nachdem WE sagen. Mein Vater muesste das neue WaffG eigentlich daheim haben.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 07. April 2008, 20:30:02
ich versuche auch mal, ob ich dazu etwas finde
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Waschtl am 09. April 2008, 09:10:48
Ich muss morgen eh nach Saarbrücken aufs Ordnungsamt, dann kann ich auch mal fragen.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: fengor am 09. April 2008, 11:14:47
Die neueste Fassugn konnt ich am WE leider nciht bei meinem Vater entdecken. aber er fragt mal im verein
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Duncan am 09. April 2008, 12:34:35
Ein Freund bei der Polizei hat mir die neuste version zukommen lassen. Diese liegt mir jetzt vor wer sie haben will kann sich bei mir melden.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 09. April 2008, 20:10:33
yep...hätte gerne ein Exemplar
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Hauptmann Wilderich am 09. April 2008, 21:26:48
Ich hätte auch gerne eine kopie!
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 09. April 2008, 21:55:53
besteht die Möglichkeit, den Text digital zu versenden? wenn nicht, ist net schlimm.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Duncan am 10. April 2008, 00:22:14
Ich habe es als pdf Datei. werde sie morgen verschicken.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Falkner (Matthias) am 12. April 2008, 13:02:16
An mich auch bitte?
Das wäre sehr lieb :)
Ich schick dir die Mail Addy per Mail..

Tante Edith:ok ist ja eh hier angegeben...^^
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo) am 17. April 2008, 00:58:43
Anfrage ans MdI auch hinsichtlich Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen ist raus.
Titel: Re: Waffentragen auf Märkten
Beitrag von: Gerhard (Graf Ludwig III v. Saarverden) am 17. April 2008, 01:01:02
ich habe das "Werk" mal kurz überflogen..mir sind hinsichtlich zu unserer Thematik keine Neuerungen aufgefallen. Werde mich damit am WE auseinandersetzen.