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Die Verträge für Bucherbach 2024 sind in Arbeit. Weitere Interessenten sind gerne gesehen.
Auf ein gutes Jahr 2024!!!

Die CD des Abschiedskonzerts von Theoderich Nemmersatt und kann hier geordert werden.

Jeden Freitag n.V.: Tanzen in Wehrden
n.V.: Schaukampf auf der Burg

07.01.: Neujahrsbrunch und Mitgliederversammlung bei BARIS
30.03.: Burgreinigung Bucherbach
25.04.: Führung auf Burg Dagstuhl
27.04.: Gartenlager
: Führung auf Burg Dagstuhl
17.-20.05.: 17. Mittelalterliches Treiben auf Burg Bucherbach
: Führung auf Burg Dagstuhl
23.06.: Führung auf der Liebenburg
: und sonntags zur Liebenburg -verschoben auf 2025-
07.07.: Führung auf der Liebenburg
20.07.: Mittelalterliches Kinderfest auf Burg Bucherbach
21.07.: Führung auf der Liebenburg
: 9. Mittelalterliches Treiben auf der Liebenburg -verschoben auf 2025 -
14.08.: Nachtführung auf Burg Dagstuhl
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14.09.: Nachtführung auf der Liebenburg
28.09.: Burgreinigung Bucherbach
02.11.: Bankett im Torhaus Scharfeneck in Berus
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Der Wertder Freiheit

Begonnen von fengor, 12. September 2007, 13:14:10

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SModLudwig (Nikolaus von Rittenhofen - Giacomo)

Ziemlich starke externale Kontrollüberzeugung? Aber was ein jeder denkt was er wann wie tun würde muss jeder selber wissen.
Auch die Judikative kann man kritisieren. Aber bevor ich das tue, würde ich die Urteilsbegründung lesen; und da ich sie als Nicht-Jurist kaum verstehen könnte, wprde ich sie mir erläutern lassen.
Einfacher wäre es - wenn ich vermeiden will dass Flugzeuge als Waffe dienen - den Flugverkehr abzuschaffen.
Supermoderator, Chef und Prügelknabe...

fengor

#21
Auch bei einer Hausdurchsung ist es illegal denjenigen Festzusetzen. Es ist nicht erlaubt ihn in Handschellen in seiner Kueche festzusetzen solang er die Durchsuchung nicht stoert oder vereiteln will. Dies erfuellt den tatbestand der Freiheitsberaubung. Desweiteren ist eine Hausdurchsuchung zwischen 21:00 und 04:00 gesetzlich nicht erlaubt.

Ausserdem war die Tatasache, dass die entsprechende Person einen Anonymisierungsserver betreibt bekannt (Briefwechsel mit dem BKA). Zugang zu den Geschaeftsraeumen wieder erhalten ist eine Sache, was ist mit den beschlagnahmten Gegenstaenden?

Und der Vergelcih mit der SS bezog sich nicht auf eine Durchsuchung ohne Befehl sondern auf das ueberfallartige Auftauchen inder nacht, dass a so formal nicht zulaessig ist und b wohl primaer dem einschuechtern der Person dienen sollte.
Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert.
Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker


Dennis

ZitatAuch bei einer Hausdurchsung ist es illegal denjenigen Festzusetzen. Es ist nicht erlaubt ihn in Handschellen in seiner Kueche festzusetzen solang er die Durchsuchung nicht stoert oder vereiteln will.
Keiner von uns weiß, wie der Betreffende reagiert hat. Es ist sehr wohl erlaubt, jemanden vorübergehend festzunehmen, wenn er nach Ansicht der Beamten die Durchsuchung stört. Könnte eben der Fall gewesen sein.

ZitatDesweiteren ist eine Hausdurchsuchung zwischen 21:00 und 04:00 gesetzlich nicht erlaubt.
Wie schon gesagt ist eine Durchsuchung zu dieser Zeit zulässig, wenn z.B. der Verdacht besteht, daß Beweise vernichtet werden könnten (Gefahr im Verzug). Auch hier weiß jetzt wohl niemand von uns, wie dringlich das ganze vom Staatsanwalt wahrgenommen wurde.

Was mich wohl am meisten an dem Artikel wurmt ist der Vorwurf, daß das "Rechtsprinzip der Unschuldsvermutung umgekippt wurde". Die Unschuldsvermutung hat nichts damit zu tun, daß ein Beamter den Verdächtigen nicht nach einem "Alibi" fragen kann! Denn nichts anderes ist die Frage danach, ob man Beweise dafür hat, daß man die Tat nicht begangen hat.
Der Mann war Verdächtig. Der Beamte versucht, dessen Schuld zu beweisen. Kann der Verdächtige von sich aus einen Beweis liefern ist das Verhör schnell vorbei, Beamter und (Ex-)Verdächtiger können nach Hause gehen. Wenn nicht, geht das Verhör eben weiter. Soll man einem Beschuldigten etwa nicht die Möglichkeit geben, sich zu entlasten?

Zwei Wahrheiten können sich nicht widersprechen - Galileo Galilei
Wer immer nur tut, was er schon kann, bleibt immer nur das, was er schon ist. - Henry Ford I.
Wenn Wissen Probleme macht können wir diese nicht durch Unwissenheit lösen - Isaac Aasimov

fengor

#23
Zitat
Aus dem Blog der betreffenden Person: *1

On Sunday morning, 00:15 AM, July the 29th, someone knocked on my door very hard. I just came back from a pub-crawl with a friend from the UK, was quite drunk, opened the door and just heard "Police!". They entered my appartment, cuffed me and started to search my flat. My wife was scared to death. I was held in my own kitchen for almost 30 minutes asking "WTF is that about?" when they just said "Calm down, we'll explain everything later".

Wie gesagt es ist aus dem Blog des Beschuldigten und ich habe keine Beweis fuer die Richtigkeit, allerdings auch keinen Grund es als Falschaussage zu betrachten. Es gibt bei eienr Hausdurchsuchung gewisse Formalien die zu beachten sind, zumindest mal ist das nach meinem Wissensstand so. Selbst wenn wir nun mal annehmen dass Gefahr im Verzug war rechtfertigt das noch lange nciht ein solches Vorgehen. Auch bei Gefahr im Verzuge ist es nicht erlaubt den Beschuldigten festzusetzen, mit aufs Revier zu nehmen oder ihm die Moeglichkeit zu nehmen seinen Anwalt zu informieren (ob dies geschen ist weiss ich nicht, da darueber nichts im Blog steht, aber aus der geschilderten Situation heraus nehme ich es mal als gegeben an). Dass die Sache ganz anders aussieht wenn der Betroffene versucht Beweise zu vernichten ist klar, denn dann macht man sich der Behinderung und/oder Widerstands gegen die Staatsgewalt schuldig. Jedoch ist zumindest fue rmich aus der mri zugaenglichen Schilderung des Vorfalls weder das eine noch das andere ersichtlich, weswegen die Festsetzung des Beschuldigten jeglicher Grundlage entbehrt. Auch haben die Beamten gar nicht erst versucht in eine Kommunikation mit dem Beschuldigten zu treten und inwieweit der neotige Papierkram (z.B. aushaendigung des durchsuchungsbescheids) erfuellt wurde ist auch nciht ersichtlich. Aber ich  nehme einfach mal an, dass insoweit moeglich dies korrekt abgewickelt wurde. Dass bei der Durchsuchung nur die Wohnung des Beschuldigten durchsucht und seine persoenlichen Rechner beschlagnahmt wurden und nicht der Server von dessen IP besagte Drohung angeblich gepostet wurde zeugt aus meienr Sicht entweder von mangelnder Sachkenntnis der Beamten (wobei man sich dann fragt wieso sojemand Gefahr im Verzug begruenden kann) oder bewusstem einschuechterungsversuch. Die versuche des Beschuldigten zur Aufklaerung des ganzen wurden ja auch von den Beamten ignoriert, insoweit ist

Zitat
Zitat von Dennis:
Der Mann war Verdächtig. Der Beamte versucht, dessen Schuld zu beweisen. Kann der Verdächtige von sich aus einen Beweis liefern ist das Verhör schnell vorbei, Beamter und (Ex-)Verdächtiger können nach Hause gehen.

hinfaellig in  meinen Augen. Desweiteren sollte man immer Bedenken dass ich auch Beamten eine gewisse Sorgfaltspflicht in ihren Arbeiten zuspreche und dazu gehoert u.a. kein wildes Durchsuchen auf einen fluechtigen Verdacht hin sondern zumindest mal ein kurzer Check der Verdachtsmomente. Und der haette auf den ersten Blick den Beschuldigten als Betreiber eines Anonymisierungsendpunkt ausgewiesen und so den Verdacht das Posting koennte von ihm stammen zumindest als fragwuerdig erscheinen lassen. Denn ein technisch versierter Nutzer (das schreibe ich einem Administrator eines Anonymisierungsknotenpunkt eifnach mal zu) ist im zweifelsfall durchaus in der Lage einen anderen Endpunkt als sienen eigenen zu benutzen.

Effektiver Nutzen der Durchsuchung: null (was ineminen augen abzusehen war)

Sonstige folgen:
Zitat
weiterer Asuzug aus dem Blog:
The consequences: I've shut down my Tor-server. I can't do this any more, my wife and I were scared to death. I'm at the end of my civil courage. I'll keep engaged in the Tor-project but I won't run a server any more. Sorry. No.

Die Frage die sich mir persoenlich nun stellt ist: was war nun wirklich mit dieser durchsuchung beabsichtigt gewesen? Ein Punkt der durch die Tatsache, dass der Anwalt des Beschuldigten immer noch auf eine Kopie der Postings wartet (zumindest laut blog des beschiuldigten) nicht unbedingt entkraeftet wird.

*1 http://itnomad.wordpress.com/2007/09/16/tor-madness-reloaded/

Edit: Hatte die URL zum Blog vergessen einzufuegen
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Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker


Dennis

Wenn das stimmt dann ist das in der Tat ein mehr als beschämendes Verhalten der entsprechenden Beamten. Dann hat der Verdächtigte - in diesem Fall kann man dann auch schon von "Opfer" sprechen - aber auch das Recht auf seiner Seite und kann Beschwerde einlegen, die hoffentlich zum Erfolg und Gerechtigkeit führt.
Aber: Er sagt selbst daß er ziemlich betrunken war. Versetz Dich mal in einen Polizeibeamten, der nachts in ein Haus muß und jemand öffnet Dir "sehr betrunken" - und somit für den Beamten unberechenbar - die Tür. Hinzu kommt, daß es eine Bombendrohung war, und in dem Fall würde ich mein bestes tun, den Verdächtigen davon abzuhalten, irgendwas in seiner Wohnung zu berühren! Man weiß ja auch nicht, wie gut die Beamten da im Vorfeld informiert wurden...vielleicht wurde die Gefahr für die Beamten als weit höher als nötig bewertet, oder etwas wurde mißverstanden...
Ich will hier keine Polizeibeamten verteidigen, die u.U. zu grob oder sogar gegen geltendes Recht gehandelt haben. Aber ich meine, daß es genügend andere Erklärungen hierfür gibt, daß etwas schieflief, als daß so etwas von "ganz oben" kommt um irgendwelche Serverbesitzer einzuschüchtern. Das ist mir dann doch zu sehr Verschwörungstheorie.

Den Gedankengang des Ermittlers kann ich aber schon nachvollziehen. Man hat die IP-Adresse eines Postings und verfolgt sie eben zu diesem Server zurück - was einen Besitzer liefert. Jetzt halte ich es für nicht unwahrscheinlich, daß es die Standardvorgehensweise ist, den Besitzer als einzigen Anhaltspunkt als ersten zu verdächtigen. Warum auch nicht? Er könnte ja extra seinen eigenen Anonymisierungsknotenpunkt benutzt haben, um den Verdacht eben gerade von sich zu lenken...möglich ist es. Was wird also durchsucht? Natürlich die Wohnung, weil es ja den Beamten nicht um irgendwelche Serverlogs geht sondern darum, daß jemand Waffen, Bomben oder was-weiß-ich besitzt.

Übrigens schreibt der Betreffende in seinem Blog auch, daß die Polizei wohl zugegeben hat, daß etwas schiefgelaufen ist, wenn auch nicht ob oder wie sich entschuldigt wurde.
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fengor

Und es bleiben immer noch die Spaetfolgen fuer den Ruf des Beschuldigten....
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Dennis

Die ja nun nicht dadurch gemindert werden, daß man die Geschichte in sein Blog schreibt... ;)

Da hast Du grundsätzlich recht, aber da wäre wohl auch bei einer völlig "sanft" ablaufender Durchsuchung kein großer Unterschied gewesen. In Handschellen abgeführt wurde er ja glaube ich letzten Endes nicht, und die Polizei wird wohl kaum in der Nachbarschaft rumgebrüllt haben, daß sie denjenigen als Bombenleger verdächtigen.
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fengor

#27
naja aber ganz sanft scheitn es nicht zugegangen zu sein, ansonsten waeren er und seine Frau nicht zu tode geaengstig gewesen. Achso und auch wenn er sagt dass er stark alkoholisiert war heisst das im ersten augenblick nicht dass er auch ausfaellig war. Anscheinend kam es bei der Vernehmung auf dem Revier aber zu einigen zumindest verbalen ausfaelligkeiten seinerseitz, die ich aber in der situation durchaus nachvollziehen kann.

Das Schaden am Ruf argument bezog sich unter anderem auf den ersten zwischenfall des Tor Betreibers mit den Behoerden bei dem er aufgrund eines Schreibens des BKA's an seinen Serverprovider dort anscheinend auf eienr schwarzen Liste (Vertrag fristgerecht vom Provider gekuendigt, Provider lehnt jede weitere Kommunikation mit dem Kunden ohne Angaben von Gruenden ab) gelandet zu sein scheint.

Aber da wir nicht dabeiwahren wird die Diskussion an der stelle langsam sinnlos da wir beide nur noch mit wenn konstrukten hantieren, da fakten aus erster hand fehlen
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Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
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fengor

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Dennis

@Fengor: Ich stimme voll und ganz zu, daß wir uns bei der Diskussion über die Polizeidurchsuchung mittlerweise auf zuviele Unbekannte einlassen müssten...das führt entweder zu einer Endlosdiskussion, in der niemand irgendeine klare Aussage mehr treffen kann.

Den Text über den Flugzeugabsturz finde ich als Diskussionsgrundlage sehr ungeeignet. 95% auf der Tränendrüse rumgedrückt - nervig und unnötig. Übrig bleiben aber folgende Kernaussagen:
1) Der Abschuss eines entführten Flugzeuges könnte zur Folge haben, daß durch die veränderte Absturzstelle andere, zusätzliche Menschen ums leben kommen
2) Es könnte sich herausstellen, daß das Flugzeug gar nicht als Waffe benutzt werden sollte.

zu 1): Richtig. Es macht keinen Sinn, um einen Absturz auf Stadt A zu vereiteln das Flugzeug über Stadt B abzuschiessen. Ich wage zu behaupten, daß man auf dem Weg des Flugzeuges irgendeine unbewohnte Stelle finden kann. Oder man setzt Mittel ein, die das Flugzeug bestmöglich in der Luft zerfetzt...oder oder oder. Ich traue unserem Militär mal zu, entsprechende Szenarien bereits vorbereitet zu haben. So unwahrscheinlich und sekundär, daß man anstelle dessen auch anführen könnte: "Weil man beschlossen hatte, das Flugzeug abzuschiessen mußte der Militärpilot eine Treppe runtergehen und brach sich dabei das Genick".

zu 2): Das ist kein neues Problem, es ist nur anders formuliert. z.B. ist ein Polizist Schuld, wenn er jemanden erschiesst, der eine täuschend echte Spielzeugwaffe auf ihn richtet und droht, abzudrücken? Ich meine ja. Das Gesetz meint jein. Das wird dann eben von Fall zu Fall anders gewertet. Und hier ist es nicht anders. Man muß eben nach bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung treffen und dann hoffen, daß es die richtige war. Wenn ich den konstruierten Fall weiterführe könnte den nicht-selbstmörderischen Terroristen ja auch irgendwann der Sprit ausgehen wenn man sie eben nicht abschiesst (es kann ja keiner ein Flugzeug landen) und dann würden sie vielleicht auch mehr Menschen töten als es durch den Abschuss der Fall gewesen wäre.
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fengor

Der Text war von mir auch nicht als Diskussionsgrundlage deacht.

Es handelt sich wie gesagt nur um eine fiktive Geschichte, die von sich aus weniger anspruch auf realitaet erhebt wie die ganzen ebenso unwahrscheinlichen horrorszenarien die von unseren Politikern an  die Wand gemalt werden. Wie z.B. der Sprung von Kofferbombern die nicht mal ner Anleitung folgenkoennen und Blondierungsbombern bei denen keine Sprengstoffe gefunden wurden hin zu einem Atomschalg gegen die Bundesrepublik wie von Schaeuble  in der FAZ skizziert.
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Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
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fengor

Mal zur abwechslung ein etwas weniger fiktiver text: Minuten vor dem Abschuss
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Dennis

Ich wage zu behaupten, daß selbst bei erfolgtem Abschussbefehl beim Anflug für die Piloten vorher erkennbar gewesen wäre, daß es sich nicht um das gestohlene "Kleinflugzeug" handelt, sondern um eine große DC9...

Abgesehen davon ist solch ein Fall (35 Jahre alt!) für heute nicht mehr relevant. Alle Linienflugzeuge sollten über Transponder eindeutig identifiziert werden können.
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fengor

Ich denke mal fuer den Piloten ist es irrelevant ob er eine DC9 oder ein Kleinflugzeug vor sich hat wenn er Schussbefehl kriegt. Zumal ich denke dass nicht bekannt war um welchen Typ Flugzeug es sich handelte aus dem Bomben abgeworfen werden sollten.

Weshalb das ganze nciht mehr relevant sein sollte kann ich nicht ganz nachvollziehen. Auch damals sollten Flugzeuge eindeutig indentifizierbar sein denke ich, zumal Transponder bei ausgefallener elektronik wohl auch nciht mehr funktioniert haetten.
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Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
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fengor

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fengor

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fengor

Zitat
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang ... Schäuble beim German Marshall Fund of the United States in Washington, DC am 24.09.2007
Mit dem Verschwimmen der Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit hilft uns die Unterscheidung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg in vielen Fällen nicht mehr weiter. Die Unterscheidung zwischen Kombattantenstatus und Nicht-Kombattantenstatus scheint nicht mehr ausreichend. ...

Also Kriegsrecht immer und ueberall?

Achso und wer auf oben verlinkten artikel auf der Bundesministeriumsseite geklickt hat sollte sich ueberlegen ober jetzt nicht evtl als potentieller Gewalttaeter erfasst ist: Tagesspiegel - Der falsche Klick
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Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker


Baldur

Verbot von Verschlüsselung in England

Man kann also in England ab sofort also schon sich Strafbar machen wenn man eine Verschlüsselung nutzt... Tja... bin mal gespannt wie lange es dauert bis unsere Politikfritzen auch auf die Idee kommen.
<Wretched> Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren, imaginaeren Freund hat (german-bash.org)


fengor

#38
undbevor die frage kommtwarum das so schlimm ist:

http://www.hj-berg.de/hj-berg/aufsatze/sicher-e-mails-durch-verschlusselung/warum-verschlusselung/

https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/pgp/thesen.htm

Oder um mal ein Zitat ausm Netz zu bringen dessen Quelle sich mir gerade entzieht (ich glaube bernhard shaw, bin mir da aber nciht sicher): If Privacy is outlawed, only Outlaws will have privacy

ungefaehre uebersetzung: Wenn die Privatsphaere an sich zum Verbrechen deklariert wird, werden nur noch Verbrecher Privatsphaere haben
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Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker


fengor

Interview mit dem RA der Anklage in der Klage gegen die Onlinedurchsuchung: "Qualitativ einfach ein richtig schlechtes Gesetz"
Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, daß man sie ignoriert.
Aldous Huxley, 26.07.1894 - 22.11.1963
engl. Schriftsteller und Kritiker